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Neu Dokument-ID: 1183266

Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.1 Meldegesetz

Meldepflicht und Ausnahmen von der Meldepflicht

Das Meldegesetz (MeldeG) legt die Meldepflicht und Ausnahmen von dieser fest. Demnach ist gem § 2 Abs 1 zu melden, wer in einer Wohnung oder in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt oder eine solche Unterkunft aufgibt.

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