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Neu Dokument-ID: 1183274

Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.2 Tiertransportgesetz 2007

Ziel und Geltungsbereich

Ziel des Tiertransportgesetzes 2007 (TTG 2007) sind gem § 1 Abs 1 der Schutz von Tieren beim Transport durch Kraftfahrzeug und Anhänger (in der Folge: Straßentransportmittel), Luftfahrzeug, Schienenfahrzeug oder Schiff in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit sowie die Festlegung der dabei einzuhaltenden Mindestanforderungen zur Verhinderung der Verschleppung von Tierseuchen.

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