© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 823039

Andreas Wostri | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.8.2 Änderung des Antrags

Der verfahrenseinleitende Antrag kann in jeder Lage des Verfahrens bis zur Schließung des Ermittlungsverfahrens geändert werden. Durch die Antragsänderung darf jedoch die Sache ihrem Wesen nach nicht geändert und die sachliche und örtliche Zuständigkeit nicht berührt werden (§ 13 Abs 8 AVG).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Verwaltungsverfahren in unserem Shop! Zum Shop