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6.1 Allgemeines
Durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurde das Rechtsschutzsystem im Bereich der Verwaltung grundlegend geändert. An die Stelle der Überprüfung von Bescheiden durch die im Instanzenzug übergeordnete Verwaltungsbehörde trat die verwaltungsgerichtliche Kontrolle. Der administrative Instanzenzug wurde, mit Ausnahme der Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, abgeschafft. Es gibt nur noch eine einzige Verwaltungsinstanz. Jede Verwaltungsbehörde ist somit erste und letzte Instanz. Gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde steht als Rechtsmittel grundsätzlich die Beschwerde an ein Verwaltungsgericht offen.