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Dokument-ID: 934172
2.15.1 Einleitung zum Jagdrecht
Das gesetzliche Regelungskonzept des Jagdrechtes
Unter dem Begriff der Jagd wird im allgemeinen Aufsuchen, Fangen, Erlegen und Aneignen von Wild verstanden; das diesen Bereich regelnde Recht nennt man „Jagdrecht“ (genauer: „Jagdrecht im objektiven Sinne“; „Jagdrecht im subjektiven Sinne“ ist das dem Jagdberechtigten zukommende subjektive Recht, siehe dazu unten).