© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 822980

Andreas Wostri | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Sachliche Zuständigkeit

Der Begriff der „sachlichen Zuständigkeit“ stellt auf den Aufgabenkreis, den eine Behörde zu besorgen hat, ab. Die Aufgaben einer Behörde werden durch den Materiengesetzgeber festgelegt. Dieser weist bestimmte Angelegenheiten einem bestimmten Behördentyp zu. Aus diesen Vorschriften ergibt sich die sachliche Zuständigkeit der Behörden, sohin mit der Erledigung welcher Aufgaben diese betraut sind.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Verwaltungsverfahren in unserem Shop! Zum Shop