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Dokument-ID: 1140292
9.2 Bauanzeige Burgenland
- Mitteilungspflichtige Bauvorhaben: Maßnahmen zur Erhaltung, Instandsetzung oder Verbesserung von Bauten und Bauteilen sowie sonstige Bauvorhaben, bei welchen baupolizeiliche Interessen nicht wesentlich beeinträchtigt werden, bedürfen gem § 16 Bgld BauG keines Bauverfahrens, sind aber der Baubehörde vom Bauwerber spätestens 14 Tage vor Baubeginn gemeinsam mit den zur Beurteilung notwendigen Unterlagen schriftlich mitzuteilen.
- Inhalt: Die Mitteilung sollte Folgendes beinhalten:
- Das Baugrundstück (Grundstücks-Nummer)
- Den Bauwerber
- Das zu errichtende bzw zu sanierende Objekt
- Das Material, mit dem gebaut wird (zB Ziegel, Holz)
- Die Zweckbestimmung
- Eine Baubeschreibung und eine Skizze zur Lage des Bauvorhabens auf dem Grundstück
- Geringfügige Bauvorhaben sind:
- Das Anbringen und der Austausch von Antenneneinrichtungen an bereits bestehenden Fernmeldeanlagen
- Schwimm- und Wasserbecken bis zu einer durchschnittlichen Tiefe von 1,8 m und einer Wasserfläche bis 50 m²
- Freistehende Bauten und Gebäude im Bauland sowie in der Widmungsart „Grünfläche Hausgärten“ bis zu einer Brutto-Grundfläche bis 20 m²
- Sockel bis 1 m sowie Einfriedungen bis 2 m Höhe
- Nachträgliche Wärmedämmungen, Fenstertausch, Kaminsanierung sowie Dachsanierungen
- Emissionsneutrale Umbauten und Verwendungszweckänderungen im Inneren von Gebäuden
- Freistehende bundeseigene Gebäude bis 50 m² Brutto-Grundfläche, die für das Sicherheitswesen erforderlich sind und nur befristet Verwendung finden
- Balkon- und Loggienverglasungen
- Folientunnel für Obst-, Pflanzen- und Gemüseanbau
- Wärmepumpen im Freien und Klimaanlagen bis zu jeweils einem Betriebsgeräusch von maximal 35 dB
- Werbeanlagen, Plakatwände und dgl
- Gebäude für Transformatoren und Gasdruckregelanlagen in standardisierter Fertigteilbauweise bis 50 m² Brutto-Grundfläche
- Parabolantennen bis zu einem Durchmesser von höchstens 80 cm sowie
- Vorhaben, die in Entsprechung eines behördlichen Auftrages ausgeführt werden und die Immissionen bei den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen