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5.1 Einleitung
Grundsätzlich regelt das Schadenersatzrecht, unter welchen Voraussetzungen der Geschädigte vom Schädiger Schadenersatz verlangen kann. Zur Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs ist nicht nur das Vorliegen eines Schadens erforderlich, sondern auch das Vorliegen der Kausalität des Schadens. Ein Verhalten ist für den Schaden kausal, wenn der Schaden ohne dieses Verhalten nicht eingetreten wäre (conditio sine qua non). Zusätzlich muss der Eintritt des Schadens adäquat sein, dh vorhersehbar, und darf nicht außerhalb jeder Lebenserfahrung liegen (dh kein atypischer Kausalverlauf).