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Agnes Eigner - Sabine Mantler-Pewal | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Einleitung

Das siebente Hauptstück des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), und zwar die §§ 472 bis 530 ABGB, befasst sich mit der Regelung der Dienstbarkeiten, auch Servituten genannt.

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