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Dokument-ID: 1277618
5.20 Geschäftsordnung der ARGE
1. Zweck der Arbeitsgemeinschaft, Umfang der durchzuführenden Arbeiten, Sitz
| 1.1 | Zweck der ARGE ist die gemeinsame Durchführung des den ARGE-Partnern übertragenen Hauptauftrages. Zum Hauptauftrag zählen auch alle Neben- und Zusatzarbeiten, die zeitlich und räumlich mit dem Bauvorhaben zusammenhängen und die im Zuge der Arbeitsdurchführung an die ARGE vergeben werden. |
| 1.2 | Der Sitz der ARGE befindet sich am Ort der kaufmännischen Geschäftsführung. |