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Dokument-ID: 1108872
8.1 Ehe
Eheschließung
In Österreich erfolgt die Eheschließung dadurch, dass die Verlobten vor der dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Konkret fragt die Standesbeamtin/der Standesbeamte die Verlobten in Gegenwart von zwei, einem oder keinem Zeugen einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, und spricht nach Bejahung die Frage aus, dass sie rechtmäßig verbundene Eheleute sind.