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Dokument-ID: 1108886
10.2 Gesetzliche Erbfolge
Gesetzliches Erbrecht von Verwandten
Das österreichische Erbrecht sieht die gesetzliche Erbfolge unter Verwandten vor. Häufigster Anwendungsfall ist das Erbrecht der Kinder sowie des Ehegatten. Uneheliche Kinder sind ehelichen gleichgestellt und somit erbberechtigt. Anstelle eines verstorbenen oder erbunwürdigen Kindes treten dessen Kinder.