© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1109120

Andrea Futterknecht - Sabine Barbach - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.6.1 Grundbuchsprinzipien

Grundbuchsprinzipien

Öffentlichkeitsgrundsatz (Publizitätsprinzip)

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register. Dementsprechend kann jeder ohne Angaben von Gründen Einsicht nehmen, indem er sich gegen Gebühr bei Gericht, Notar oder Rechtsanwalt eine Grundbuchsabschrift erstellen lässt. Genauso ist auch die Abfrage über das Internet über eine Verrechnungsstelle möglich.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Vorlagen für das Notariat in unserem Shop! Zum Shop