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Dokument-ID: 1108884
10.1 Grundlagen
Das Erbrecht ist das Recht, den Nachlass zu erwerben. Dieses Erwerbsrecht ist gegenüber jedermann durchsetzbar. Dem Erblasser steht es frei, die gesetzliche Erbfolge durch ein Rechtsgeschäft von Todes wegen weitgehend abzuändern (Testierfreiheit). Das gesetzliche Erbrecht ist in diesem Sinn dispositives Recht. Für die Form sind Mindestvoraussetzungen vorgesehen, deren Einhaltung für die Gültigkeit einer letztwilligen Anordnung erforderlich ist.