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Dokument-ID: 1108879
9 Kindschaftsrecht
Unter dem Kindschaftsrecht versteht man all jene Normen, die das Eltern-Kind-Verhältnis betreffen. Es sind mehrere Bereiche im Leben zwischen Eltern und Kindern betroffen, die einer Regelung durch das Gesetz bedürfen. Grundvoraussetzung für die Beantwortung der Fragen, welche Person für ein Kind zu sorgen hat, die Schule ermöglichen oder eine weitere Ausbildung bezahlen muss, wer mit den Kindern Zeit verbringen und auf ihre Entwicklung Einfluss nehmen darf, ist die abstammungsrechtliche Zuordnung.