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§ 31 WaffG
Zu § 31: Die Richtlinie (EU) 2017/853 sieht umfassende Änderungen in Bezug auf die Kategorisierung von Schusswaffen vor. Im Unterschied zur geltenden Rechtslage sollen beispielsweise Schusswaffen der Kategorie C und D nunmehr in § 30 zu einer Kategorie C zusammengefasst werden. Vor diesem Hintergrund soll auch die Regelung betreffend Schusswaffen der Kategorie D in § 31 entfallen. Darüber hinaus sollen entsprechend den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2017/853 sowie gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 deaktivierte Schusswaffen nunmehr der Kategorie C zugeordnet werden.