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Neu Dokument-ID: 1017342

Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2 § 33 StGB Erschwerungsgrund Waffe

Die Strafzumessung beschäftigt sich mit der Frage, welche Arten von Strafe (Geld- oder Freiheitsstrafe) über einen Angeklagten verhängt werden können, ob die Strafe bedingt nachgesehen werden kann oder ob anstelle einer Freiheitsstrafe auch eine Geldstrafe ausgesprochen werden kann (sogenannte Strafzumessung im weiteren Sinn).

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