© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1018307

Kommentar

§ 48 WaffG

§ 48 WaffG trifft keine Regelung für den Fall, dass ein Hauptwohnsitz oder ein Wohnsitz „des Betroffenen“ im Inland nicht besteht. Dass die in § 48 WaffG getroffene Regelung keine abschließende Regelung über die örtliche Zuständigkeit trifft, ergibt sich zudem aus dem zweiten Halbsatz des § 48 Abs 2 WaffG, wonach die Anknüpfung an den Hauptwohnsitz bzw an den Wohnsitz nur zum Tragen kommt, „sofern nichts anderes bestimmt ist“ (VwGH Ra 2018/03/0042).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Waffen- und Jagdrecht in unserem Shop! Zum Shop