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Neu Dokument-ID: 1018166

Kommentar

§ 5 WaffG

Zu § 5: Nach § 5 Abs 1 Z 1 WaffG idF BGBl I Nr 97/2018, der mit 14. Dezember 2019 in Kraft getretenen ist (§ 62 Abs 21 WaffG), sind halbautomatische Gewehre ausdrücklich vom Begriff des KriegsmaterialsiSd WaffG 1996 ausgenommen (VwGH Ra 2018/11/0205).

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