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Graciela Faffelberger - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Allgemeines

Die Vorgängerrichtlinie 91/477/EWG war eine Begleitmaßnahme zur Schaffung des Binnenmarkts. Mit ihr wurde ein Gleichgewicht zwischen einerseits dem Einsatz zur Gewährleistung eines gewissen freien Verkehrs für bestimmte Feuerwaffen und ihre wesentlichen Bestandteile in der Union und andererseits der Notwendigkeit, diesen freien Verkehr durch Sicherheitsvorkehrungen speziell für diese Waren einzuschränken, hergestellt.

Die nachfolgende WaffenRL ist nicht besonders lang; sie umfasst 28 Artikel und vier Anhänge. Inhaltlich regelt sie den Erwerb von Waffen und Waffenbesitz. Sie bezweckt eine Mindestharmonisierung, das bedeutet, dass die einzelnen Mitgliedstaaten strengere nationale Regelungen erlassen dürfen. • [Fußnote: Art 22 Abs 4 WaffenRL.]  Dies vorbehaltlich der Rechte, die den Ansässigen der Mitgliedstaaten gem Art 17 Abs 2 WaffenRL zustehen.

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