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10.1.1 Allgemeines
Kategorie A Waffen umfassen einerseits die verbotenen Waffen iSd § 17 WaffG und andererseits verbotenes Kriegsmaterial. Generell ist Erwerb, Besitz und Führen von ihnen verboten – bei verbotenen Waffen tritt zusätzlich das Verbot der Einfuhr und des Überlassens hinzu. Die einzelnen Bestimmungen sind sehr detailliert und daher ist die unbedingte Lektüre des Gesetzes unerlässlich.
Mit 14.12.2019 wurde der § 17 Abs 3 WaffG geändert. Die Behörde kann weiterhin verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb, Einfuhr, Besitz oder Führen von Waffen der Kategorie A nachweisen, Ausnahmen von Verboten gem § 17 Abs 1 und 2 WaffG bewilligen. Weitere Ausnahmen gibt es für Sportschützen, die eine Schusswaffe der Kategorie B rechtmäßig besitzen.