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7.1.2 Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich unterliegt drei Beschränkungen:
- Es muss sich um Mitglieder traditioneller Schützenvereinigungen und Sportschützenvereine handeln.
- Der Anwendungsbereich gilt nur für bestimmte Waffenarten.
- Räumlich ist das Abkommen auf das Bundesgebiet der Republik Österreich und den Freistaat Bayern beschränkt.