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5.3 Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich der neuen EU-Feuerwaffenverordnung bildet das inhaltliche Scharnier zwischen den abstrakten Begriffsbestimmungen und den konkreten materiellen Pflichten der Verordnung. Er entscheidet darüber, wann die Verordnung überhaupt zur Anwendung gelangt und wann nicht. Damit ist dieses Kapitel von zentraler praktischer Bedeutung, weil es als Filter fungiert: Nur wenn ein Sachverhalt unter den Anwendungsbereich fällt, greifen die Genehmigungs-, Kontroll- und Mitwirkungspflichten der weiteren Kapitel. Die Verordnung verfolgt hierbei einen bewusst klaren und zugleich umfassenden Ansatz, um Regelungslücken zu vermeiden und Rechtssicherheit zu schaffen. Der Anwendungsbereich der Verordnung ist mehrdimensional aufgebaut. Er umfasst einen sachlichen, einen räumlichen und einen funktionalen Aspekt, die zusammen betrachtet werden müssen. Erst wenn alle relevanten Kriterien erfüllt sind, unterliegt ein Vorgang der Regelung. Diese strukturierte Herangehensweise ist Ausdruck des präventiven und systematischen Regelungsansatzes der Verordnung.