© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1075774
2.3 Deaktivierungsbescheinigung und Amtshilfe
Nach erfolgter Deaktivierung der Feuerwaffe, hat die überprüfende Behörde dem Besitzer der Feuerwaffe eine Deaktivierungsbescheinigung auszuhändigen. Jegliche Information, die in die Deaktivierungsbescheinigung aufgenommen worden ist, muss sowohl in Englisch als auch in der Amtssprache des Mitgliedstaates, in dem die Deaktivierungsbescheinigung ausgestellt wurde, verfasst sein.