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5.5 Einfuhr in die Europäische Union
Die Einfuhrregelungen der neuen EU-Feuerwaffenverordnung sind kein „allgemeiner Genehmigungsvorbehalt“, sondern ein konkret aufgebautes System aus drei Ebenen: Erstens werden bestimmte zollrechtliche Vereinfachungen für die erfassten Waren ausdrücklich ausgeschlossen, zweitens werden materielle Mindestanforderungen an die Ware selbst festgelegt (vor allem Kennzeichnung, Deaktivierung, Nicht-Umbaubarkeit), drittens wird ein Genehmigungs- und Prüfverfahren normiert, das festlegt, wer überhaupt beantragen darf, welche Genehmigungsarten es gibt, welche Fristen gelten und wann zwingend abzulehnen ist.