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Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.8 Elektronisches Lizenzierungssystem, Zollabwicklung und behördliche Zusammenarbeit

Die neue EU-Feuerwaffenverordnung verlagert einen wesentlichen Teil ihrer Steuerungswirkung in den operativen Vollzug. Zentrales Element dafür ist das unionsweit verbindliche elektronische Lizenzierungssystem. Dieses System ist nicht als bloßes technisches Hilfsmittel konzipiert, sondern als rechtlich zwingende Infrastruktur, über die nahezu alle genehmigungsrelevanten Vorgänge nach der Verordnung abzuwickeln sind. Ohne dieses System lassen sich die materiellen Regelungen zu Einfuhr, Ausfuhr, vorübergehender Verbringung und Durchfuhr praktisch nicht umsetzen. Die Verordnung verpflichtet die Europäische Kommission, ein sicheres, verschlüsseltes elektronisches System bereitzustellen, das von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten genutzt wird. Über dieses System werden Genehmigungen beantragt, erteilt, geändert, ausgesetzt, widerrufen und für ungültig erklärt. Ebenso werden dort Ablehnungen registriert und begründet. Das System ist damit nicht nur ein Kommunikationsmittel, sondern die maßgebliche Referenz für den rechtlichen Status einer Genehmigung. Für die Praxis bedeutet das, dass eine Genehmigung nur dann als existent und wirksam gilt, wenn sie im elektronischen System entsprechend erfasst ist.

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