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Dokument-ID: 1139175
Gefahrenlage
Um Gefahrenlagen begegnen zu können, können Behörden den Besitz von Waffen und Munition verbieten.
Unterschieden wird zwischen einem befristeten vorläufigen Waffenverbot bei Gefahr in Verzug und einem Waffenverbot. Strukturell kann beim (vorläufigen) Waffenverbot zwischen dem (Ausspruch des) Verbot(s) und einer Sicherstellung unterschieden werden. Zu beachten ist, dass der Waffenbegriff Waffen, inklusive Kriegsmaterial und Munition umfasst. Sichergestellt werden können
- Waffen und Munition,
- Urkunden nach dem WaffG, die zum Erwerb, Besitz, Führen oder zur Einfuhr von Waffen und Munition berechtigen; ausgenommen hievon sind Jagdkarten.