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Dokument-ID: 1270717
Eigenjagd
Eine Eigenjagd liegt vor, wenn ein Grundstück eine bestimmte Mindestgröße erreicht. Der Eigentümer hat dann das Jagdrecht auf seinem Grund. Er kann es selbst ausüben oder verpachten. Eigenjagden sind im Jagdrecht besonders geregelt. Sie bieten größere Autonomie als Genossenschaftsjagden.