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Neu Dokument-ID: 1139181

Graciela Faffelberger | Glossar

Urkunden

Prinzipiell gilt, dass jeder, der eine Waffe mit sich führt oder transportiert, auch die entsprechende Urkunde – Waffenpass oder Waffenbesitzkarte – bei sich haben muss.

Sollte es zu einem Verlust oder einer Entfremdung kommen, zB durch Diebstahl, ist dem Besitzer auf Antrag eine Bestätigung über die Erstattung der Anzeige auszustellen.

Für verlorene waffenrechtliche Dokumente werden Ersatzdokumente ausgestellt. Das Gleiche gilt für abgelieferte oder eingezogene (waffenrechtliche) Dokumente. Ersatzdokumente sind immer als solche zu kennzeichnen.