© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1016888

Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4.1 Handfeuerwaffen

Begrifflich sind von den Faustfeuerwaffen die Handfeuerwaffen iSd Beschussgesetzes • [Fußnote: Bundesgesetz vom 20. Juni 1951 über die obligatorische Erprobung aller Handfeuerwaffen und Patronen, StF BGBl 141/1951 idgF.]  zu unterscheiden:

Dabei handelt es sich gem § 1 VO Handfeuerwaffen und Patronen • [Fußnote: Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 8. September 1951 zur Durchführung des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1951, BGBl 141, über die obligatorische Erprobung aller Handfeuerwaffen und Patronen, BGBl 224/1951.]  um:

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Waffen- und Jagdrecht in unserem Shop! Zum Shop