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5.1 Einleitung und Zielsetzung
Die neue EU-Feuerwaffenverordnung (Verordnung (EU) 2025/41) bildet den zentralen unionsrechtlichen Rahmen für die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Feuerwaffen, deren wesentlichen Komponenten und Munition sowie bestimmten weiteren sicherheitsrelevanten Gegenständen. Sie ist als unmittelbar geltende Verordnung in allen Mitgliedstaaten verbindlich und ersetzt die bislang maßgebliche Verordnung (EU) Nr 258/2012. Mit dieser Neufassung verfolgt die Europäische Union nicht lediglich das Ziel einer punktuellen Aktualisierung bestehender Vorschriften, sondern schafft ein in sich geschlossenes, systematisch neu ausgerichtetes Regelwerk, das den gesamten Drittlandsverkehr mit den erfassten Gütern rechtlich steuert. Ausgangspunkt der Verordnung ist die Erkenntnis, dass der internationale Handel mit Feuerwaffen und vergleichbaren Gegenständen ein erhebliches sicherheitsrelevantes Risiko birgt, wenn er nicht durch klare, einheitliche und wirksame Kontrollmechanismen begleitet wird. Feuerwaffen, ihre wesentlichen Komponenten und Munition können bei unzureichender Regulierung in illegale Kreisläufe gelangen, in denen sie für organisierte Kriminalität, Terrorismus oder sonstige schwere Straftaten genutzt werden. Die neue Verordnung setzt daher bewusst auf einen präventiven Ansatz. Sie soll nicht erst eingreifen, wenn ein Missbrauch bereits stattgefunden hat, sondern Risiken frühzeitig erkennen, begrenzen und systematisch kontrollieren.