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Neu Dokument-ID: 1017065

Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.4.4 Strafaufhebung

Der unbefugte Besitz an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen iSv § 2 Abs 2 WaffG ist nicht gerichtlich strafbar.

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