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Dokument-ID: 1016970
9.2.3 Unwiderlegliche Rechtsvermutung der Unverlässlichkeit
Da bei Erfüllung der nachstehenden Tatbestände die zu beurteilende Person nicht als verlässlich anzusehen ist, bedarf es in diesen Fällen keiner weiteren Prüfung der Verlässlichkeit, auch auf einen „waffenrechtlicher Bezug“ der Verhaltensweisen kommt es nicht an (VwGH Ra 2024/03/0027).