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Graciela Faffelberger - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4.2 Verbotene Waffen

Bei verbotenen Waffen handelt es sich um

  • Waffen mit täuschender Form: Waffen, die wie andere Gegenstände aussehen oder mit Alltagsgegenständen verkleidet sind
  • Kompakte Schusswaffen: Schusswaffen, die über das übliche Maß hinaus klapp-, schieb- oder zerlegbar sind
  • Kurze Flinten: Flinten mit einer Gesamtlänge unter 90 cm oder einer Lauflänge unter 45 cm
  • Pumpguns: Flinten mit Vorderschaftrepetiersystem
  • Schalldämpfer: Schusswaffen mit Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalls (auch der Schalldämpfer allein ist verboten)
  • Hiebwaffen: Waffen wie Schlagringe, Totschläger und Stahlruten
  • Halbautomatische Faustfeuerwaffen: Mit Zentralfeuerzündung und Magazinen für mehr als 20 Patronen
  • Halbautomatische Schusswaffen: Mit Zentralfeuerzündung (außer Faustfeuerwaffen) und Magazinen für mehr als zehn Patronen
  • Große Magazine für Faustfeuerwaffen: Magazine, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können
  • Große Magazine für Schusswaffen: Magazine, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können
  • Kürzbare Schusswaffen: Halbautomatische oder randzündende Schusswaffen mit Gesamtlänge über 60 cm, die durch Klapp-, Teleskop- oder abnehmbaren Schaft auf unter 60 cm gekürzt werden können

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