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Dokument-ID: 1016989
9.6 Verlust und Diebstahl
Historische Entwicklung
Die Meldung des Verlustes oder des Diebstahls und des allfälligen Wiedererlangens von Schusswaffen war der Stammfassung des WaffG unbekannt und ist erst durch die Novellierung BGBl I 43/2010 in das Gesetz gelangt. Soweit ersichtlich war eine solche Regelung dem Waffengesetz 1986 unbekannt, sodass die gegenständliche Meldung erst durch die oben genannte Novellierung dem österreichischen Rechtsbestand beigefügt worden ist.