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Neu Dokument-ID: 1017494

Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1.8 Verordnungsermächtigungen

§ 143 GewO räumt dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit eine Verordnungsermächtigung hinsichtlich der folgenden Gegenstände ein:

  • Beschaffenheit der Betriebsmittel
  • Ausübungsart der Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung von Waffen und Munition sowie des Handels mit diesen Gegenständen
  • Tätigkeit der Überprüfung und Erprobung von Waffen und Munition im Rahmen der Gewerbeausübung
  • Lagerung von Waffen und Munition
  • Vorschriften über die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition

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