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Graciela Faffelberger - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2.9 Verpflichtungen und Obliegenheiten der Vertragsstaaten

Aufzeichnungen und Berichte

Art 12 und 13 ATT-Vertrag beschäftigen sich mit Aufzeichnungen und Berichten. Prinzipiell kann davon ausgegangen werden, dass ein Bezug zwischen den beiden Bestimmungen existiert, da die Berichterstellung auf den zuvor ergangenen nationalen Aufzeichnungen beruhen wird.

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