© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1017500

Graciela Faffelberger - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1.10 Versandhandel

Gem § 50 Abs 2 GewO ist der Versandhandel mit Waffen und Munition an Letztverbraucher unzulässig.

Beim Versandhandel handelt es um eine besondere Form des Handelsgewerbes. Es handelt sich um eine Verkaufsform, bei der das Anbieten nicht in offenen Ladengeschäften, sondern schriftlich mittels Kataloge, Prospekten oder durch Vertreter erfolgt und schriftlich bestellte Waren den Käufern im Versandweg zugestellt werden. Der elektronische (Versand)Handel ist davon auch umfasst. Zu beachten ist, dass das Verbot nicht den Versandhandel an andere Unternehmer betrifft. Gem § 367 Z 14 iVm 50 Abs 2 GewO ist eine Geldstrafe bis zu EUR 2.180,– zu verhängen, wenn gegen das Verbot des Versandhandels mit Waffen verstoßen wird.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Waffen- und Jagdrecht in unserem Shop! Zum Shop