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Neu Dokument-ID: 1029761

Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.9 Vorarlberg

Allgemein

Das Kinder- und Jugendgesetz • [Fußnote: Voralberg, Gesetz über die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen, StF: 16/1999 idgF.]  umfasst 24 Paragraphen und ist in 4 Abschnitte unterteilt. Der räumliche Anwendungsbereich gilt für das Vorarlberger Landesgebiet und auch für den Bodensee, soweit dort Hoheitsrechte des Landes Vorarlberg ausgeübt werden können.

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