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Neu Dokument-ID: 1029771

Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.10 Wien

Allgemein

Beim WrJSchG 2002 • [Fußnote: Gesetz zum Schutz der Jugend, StF: LGBl 17/2002 idgF.]  handelt es sich um ein relativ schlankes Gesetz, da es nur 14 Paragraphen lang ist. Zuständige Behörde ist der Magistrat der Stadt Wien, der als Bezirksverwaltungsbehörde tätig ist.

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