© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1017276
2.3.1 Das Jagdrecht (im subjektiven Sinne), die Hegepflicht und die Weidgerechtigkeit
Das Jagdrecht (im subjektiven Sinne) besteht in der ausschließlichen Befugnis, innerhalb eines bestimmten Jagdgebietes in freier Wildbahn und in Wildgehegen (siehe zu diesem Begriff weiter unten) dem Wild nachzustellen, es zu fangen, zu erlegen und sich anzueignen; das Jagdrecht umfasst ferner die ausschließliche Befugnis, sich verendetes Wild, Fallwild, Abwurfstangen sowie die Eier des Federwildes anzueignen.