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Dokument-ID: 1029805
2.3.11 Verhütung von Jagd- oder Wildschäden
Im Zusammenhang mit der Jagd werden häufig zwei Arten von Schäden erwähnt:
- „Jagdschäden“, das sind Schäden, welche durch die Ausübung der Jagd selbst entstehen (man denke hier etwa an das Bild einer zwanzig Mitglieder zählenden Jagdgesellschaft, die bei der Verfolgung eines kapitalen Hirschen landwirtschaftliche Kulturen wie Getreidefelder zertrampelt; von [in der Regel berittenen] adeligen Jagdgesellschaften verursachte Jagdschäden waren seit dem ausgehenden Mittelalter häufig Anlässe für Bauernaufstände)
- „Wildschäden“, das sind Schäden, welche durch Wild herbeigeführt werden (man denke hier etwa an den so genannten „Wildverbiss“, womit das Abbeißen von Knospen, Blättern oder Zweigen an landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich erwünschten Pflanzen durch Wild [insbesondere durch Schalenwild wie etwa Rehe] bezeichnet wird; weiters gehören hierher das „Schälen“ von Bäumen [Abnagen der Rinde] insbesondere durch Rotwild und das „Verfegen“ durch Abreiben der Geweihhaut an holzigen Pflanzen [insbesondere Bäumen]; diesen Schäden liegt häufig jägerisches Fehlverhalten zugrunde, und zwar in Gestalt der Duldung [oder gar Verursachung] von einem Zuviel an Wild im Revier; auch Wildschäden haben – historisch betrachtet – oft zu Auseinandersetzungen zwischen den Bauern und dem Adel [respektive der „Obrigkeit“] geführt; so haben etwa um die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts Bauern im bayrisch/schwäbischen Grenzgebiet den berühmten Wildschützen und Räuber Matthias [eigentlich Matthäus] Klostermayr [den „Bayerischen Hiesel“] unterstützt, da zur Ermöglichung der Jagd durch Adelige große Wildbestände herangezüchtet worden waren, die durch Verbiss, Verfegen und Schälen erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen anrichteten)