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Kommentar

§ 12c IO

Mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung (IO) gilt nunmehr in allen Insolvenzverfahren (zuvor nur im Ausgleichsverfahren) ein Schutz vor Räumungsexekution für Bestandobjekte, in denen ein Unternehmen betrieben wird. Für § 12c IO sind Lehre und Rechtsprechung zu § 12a AO weiter beachtlich (OGH 17.10.2012, 7 Ob 129/12i).

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