© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1121648

Kommentar

§ 15i WGG

§ 15i WGG wurde durch die am 1. Juli 2022 in Kraft getretene WGG-Novelle, BGBl I 2022/88, geschaffen und normiert – entsprechend der bereits bestehenden Regelung des § 15g WGG betreffend nachträglich (gem § 15b WGG) übertragenes Eigentum – im Fall von unmittelbarer (sofortiger) Eigentumsübertragung gem §§ 15 und 15a WGG eine fünfzehnjährige Spekulationsfrist in Gestalt eines der Bauvereinigung zustehenden Vorkaufsrechts (vgl allgemein zur nachträglichen sowie zur unmittelbaren Übertragung die einleitenden Kommentierungen zu § 15b WGG).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentumsgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop