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Dokument-ID: 360470
§ 2 BTVG
Legaldefinition Bauträgervertrag
Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag über den Erwerb des Eigentums, des WE-Eigentums, des Baurechts, des Bestandsrechtes oder eines sonstigen Nutzungsrechts einschließlich Leasings an zu errichtenden oder durchgreifend zu erneuernden Gebäuden, Wohnungen oder Geschäftsräumen (§ 2 Abs 1 BTVG).