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Neu Dokument-ID: 1051265

Kommentar

§ 3 WGG

§ 3 WGG spricht die erforderliche Eignung der Bauvereinigung an und normiert in diesem Rahmen Erfordernisse im Hinblick auf

  • ihren Aufbau (insbesondere hinsichtlich der Eignung und Zuverlässigkeit ihrer Eigentümer und Organwalter) sowie
  • ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insbesondere hinsichtlich ihrer Eigenkapitalausstattung iSd § 6 WGG).

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