© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1146273

Kommentar

§ 35a WGG

Die Bestimmung des § 35a WGG normiert einen Fall des verpflichtenden Absehens von der Entziehung der Anerkennung einer Bauvereinigung als gemeinnützig (vgl hiezu § 35 WGG). Es handelt sich – im Gegensatz zu § 35 Abs 3 WGG – um eine Muss-Bestimmung (arg „hat … abzusehen“). Sie stellt sich als „Einschub“ zwischen den bereits in der StF enthaltenen Bestimmungen des §§ 35 und 36 WGG („Entziehung der Anerkennung“ und „Rechtswirkung der Entziehung“) dar.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentumsgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop