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Neu Dokument-ID: 512784

Vorschrift

Burgenländisches Wohnbauförderungsgesetz 2005 (Bgld. WFG 2005)

Inhaltsverzeichnis

§ 35a. Ausschluss der Ankaufsförderung

idF LGBl. Nr. 5/2012 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2012

Eine Förderung nach § 34 und § 35 ist ausgeschlossen, wenn der Verkäuferin oder dem Verkäufer bei einer vorzeitigen Darlehenstilgung für das verkaufsgegenständliche Objekt in den dem Abschluss des Kaufvertrags vorhergehenden 20 Jahren ein Nachlass gemäß § 47 Abs. 2 gewährt wurde.