© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 509038

Vorschrift

Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 1977)

Inhaltsverzeichnis

§ 36.

idF www.rechtsanwaelte.at | Datum des Inkrafttretens 10.05.2011

Der Rechtsanwalt hat den Rechtsanwaltsanwärter angemessen zu entlohnen; er darf mit ihm – ausgenommen in den Fällen des Artikel IV – kein wie immer geartetes Beteiligungsverhältnis eingehen; überhaupt hat er alles zu unterlassen, was ihn in eine finanzielle Abhängigkeit vom Rechtsanwaltsanwärter bringen könnte.