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Neu Dokument-ID: 1152038

Kommentar

§ 39 WGG

Vorbemerkung

§ 39 WGG normiert in mittlerweile mehr als 40 Absätzen Übergangsbestimmungen. In der StF umfasste der Paragraf Abs 1 bis 17, die übrigen – naturgemäß einschließlich der eingeschobenen Absätze – kamen im Zuge von Novellierungen hinzu.

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